Presseaussendung, 5.12.2017. Die Menschenrechtsinitiative HOSI Salzburg freut sich über den heutigen Beschluss des österreichischen Verfassungsgerichtshofs. Ab 01. Jänner 2019 sollen sowohl die klassische Ehe als auch die Eingetragene Partnerschaft, die seit 2010 ausschließlich gleichgeschlechtlichen Paaren offen steht, geöffnet werden. Damit folgt der Verfassungsgerichtshof der Argumentation des Rechtskomitee LAMBDA (RKL), das die klagenden Parteien im Gerichtsweg vertreten hat.
„Wir gratulieren Rechtsanwalt Dr. Helmut Graupner und dem Rechtskomittee LAMBDA zu diesem historischen Sieg“, freut sich HOSI-Salzburg-Obfrau Gabriele Rothuber. „Endlich gibt es gleiches Recht für gleich viel Liebe – ich freue mich, dass in Zukunft alle Menschen die Wahlfreiheit zwischen Ehe und Eingetragener Partnerschaft haben werden. Eine längst überfällige Entwicklung!“
Der heutige Tag ist historisch, weil damit erstmalig ein europäisches Höchstgericht das Eheverbot für gleichgeschlechtliche Paare als verfassungswidrig zurückgewiesen hat. Der österreichische Verfassungsgerichtshof hebt somit eine institutionalisierte staatliche Diskriminierung auf. Die HOSI Salzburg freut sich besonders, dass in Zukunft beide Rechtsinstitute – die Ehe und die Eingetragene Partnerschaft – allen Menschen offen stehen werden.
Gleichzeitig weisen wir die Einmischung der katholischen Kirche aufs Schärfste zurück. Kardinal Schönborn hat am heutigen Tag die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs massiv kritisiert. Kardinal Schönborn und die katholische Kirche erweisen dem Rechtsstaat und der Gesellschaft keinen Dienst, wenn sie höchstgerichtliche Urteile unqualifiziert kommentieren. Leider verschließt die katholische Kirche bis heute ihre Augen vor der Realität. Die Abwertung von vielfältigen Lebensweisen und insbesondere von Regenbogenfamilien muss ein Ende haben!