Gleichbehandlungsgesetz – Nun ist die EU-Kommission dran

Um den EU-Bestimmungen gerecht zu werden, hat die Salzburger Landesregierung ein Salzburger Gleichbehandlungsgesetz (S.GBG) verabschiedet. Am 1. Mai trat es in Kraft. Da seine Richtlinien eigentlich nicht den Vorgaben der EU entsprechen, hat die HOSI Salzburg eine Eingabe bei der zuständigen EU-Kommission gemacht.

Vom Beginn der Gesetzwerdung an hat sich die HOSI Sazburg dafür engagiert, dass Salzbrug – wenn auch als letztes Bundesland und zwei Jahre zu spät – ein zeitgemäßes und offensives Gleichbehandlungsgesetz erhält. Leider hat der Salzburger Landtag die eingebrachten Wünsche und Forderungen nur zu einem geringen Teil in das neue Gesetz einfließen lassen.

Drei Hauptkritikpunkte sind es, welche bei der EU-Kommission eingebracht wurden:

  1. Fördermaßnahmen zur Vermeidung von Diskriminierungen:
    Zwar sind im Gesetz Frauenfördermaßnahmen vorgesehen, andere Bevölkerungsgruppen, die eventuell auch von Diskriminierungen betroffen sein können, sind aber ausgenommen. Die Gleichbehandlungsbeauftragte kann dafür Vorschläge machen, bindend sind diese aber nicht.
  2. Geltendmachung von Ansprüchen und Einbindung von Nichtregierungsorganisationen:
    Zur Regelung in Fällen von Diskriminierungen werden Kommissionen eingerichtet. Dort können Ansprüche geltend gemacht werden. Zwar kann eine Person sich bei der Antragstellung durch eine NGO vertreten lassen, dann aber ist sie wieder auf sich allein gestellt, weil in den Kommissionen, die dann entscheiden, NGO-VertreterInnen nur vorgesehen sind , wenn die übrigen Kommissionsmitglieder einsehen, dass sie selbst nicht kompetent genug sind.
  3. Sanktionen:
    Als Mindeststrafen sind bei Belästigung oder sexueller Belästigung € 720,- vorgesehen, bei Diskriminierungen € 400,-. Das wird auch für kleinere Gemeinden nicht im Sinne der EU-Vorgaben “wirksam, verhältnismäßig und abschreckend” sein und daher wohl kaum präventiv wirken.

Darüber hinaus sind für die Unterhaltung eines sozialen Dialogs zu Interessenvertretungen keine konkreten Maßnahmen im Gesetz vorgesehen, durch welche dieser gemäß der EU-Richtlinie gefördert werden soll.

Ein Ergebnis der Erhebungen der EU-Kommission ist im Herbst zu erwarten.

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