Widersprüchliches findet sich in dem von Konventsvorsitzendem Franz Fiedler vorgelegten Verfassungsentwurf in Bezug auf die Rechte homosexueller BürgerInnen. Heißt es einerseits ganz klar, dass die Diskriminierung auf Grund der sexuellen Orientierung verboten sein soll, wird das Recht auf eheliche Gemeinschaft doch wieder nur verschiedengeschlechtlichen Paaren eingeräumt.Art. 34 Absatz 2 des Fiedler-Entwurfs verbietet ausdrücklich die Diskriminierung auf Grund der sexuellen Orientierung. Diese Neuerung in der Österreichischen Verfassung ist höchst erfreulich, steht sie doch im Einklang mit der europäischen Rechtsentwicklung.
Art. 59 des Entwurfs aber beschränkt den Zugang zur Ehe auf Gemeinschaften zwischen Mann und Frau, womit der Ausschluss Homosexueller von ehelichen Rechten verfassungsmäßig einzementiert wäre. Darüber hinaus sollen diese verschiedengeschlechtlichen Ehen auch noch – wohl im Gegendsatz zu gleichgeschlechtlichen Gemeinschaften – unter den besonderen Schutz des Staates gestellt werden.
Nichts gegen den Schutz ehelicher Gemeinschaften durch den Staat. Aber wenn, dann für alle und nicht nur für jene, deren Verbindungen einem konservativen Weltbild entsprechen!
Die zweite Nationalratspräsidentin Barbara Prammer äußerte sich dazu heftig: Die Grundrechtscharta der Europäischen Union verbinde die Eheschließung nicht mit der Familiengründung. Das Recht, eine Ehe einzugehen, werde – nach den einzelstaatlichen Gesetzen – garantiert ohne auf \”Frauen und Männer\” Bezug zu nehmen. \”Während in immer mehr Staaten das Eheverbot für gleichgeschlechtliche Paare aufgehoben wird, weil es den Menschenrechten widerspricht, soll die Ehe zwischen Mann und Frau in Österreich explizit unter den Schutz des Staates gestellt werden. Das ist nicht akzeptabel\”, so Prammer in ihrer Presseaussendung.
Die HOSI Salzburg verweist auf ihren im vergangenen Sommer deutlich gemachten Standpunkt: Ein \”Gleiches Recht, aber …\” gibt es nicht! Und nachdem eine Verfassung nicht etwas ist, das nach dem täglichen Geschmack oder einem gerade einherwehenden Trend verändert wird, sondern uns durch viele Jahre hindurch begleiten wird, kann man nur hoffen, dass die politischen EntscheidungsträgerInnen europäischen Grundrechten mehr Gewicht verleihen als einem Weltbild, das viele andere Länder längst glücklich überwunden haben.
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