Homo-Ehe Teil 3: Ein Berg kreißte und gebar eine Maus. – Die ÖVP-Arbeitsgruppe ist fertig

Als hätten die Steirische ÖVP und sämtliche Homosexuellenvertretungen die mangelnde Anerkennung und Förderung der Ehe eingemahnt, wagt sich die Bundes-ÖVP mit einem peinlichen Minimalprogramm an die Öffentlichkeit.Zuallererst muss hier gefragt werden dürfen, wofür zu dem, was hier nun als großartige Initiative der großen Regierungspartei präsentiert wurde, die führenden Köpfe drei ganze Sitzungen benötigt haben.

Die Vorstellung, die ÖVP hole ihre besten Leute zusammen, um Schwulen und Lesben gleiche Rechte zuzugestehen, war natürlich naiv. Die Bemühungen der ÖVP gingen nicht einmal so weit, dass man aus Salzburg jenen Vertreter eingeladen hätte, der sich seit Jahren mit den Anliegen von Schwulen und Lesben befasst, sondern einen jungen Neo-Abgeordneten, der in der Sache nicht den nötigen Hintergrund mitbringt.

Was ist also nun herausgekommen:

Der einstimmige Beschluss, welchen die ÖVP nun vorlegte (Link siehe unten) widmet sich in der Hauptsache der Schutz- und Förderungswürdigkeit der Ehe und enthält nur einen kleinen Hinweis dahingehend, dass Lebensgemeinschaften Partnerschaften von zwei Personen unabhängig von deren Geschlecht sein können.

Rechtliche Veränderungen gesteht die ÖVP den Lebensgemeinschaften nur in kleinen Häppchen und vor allem in Bereichen, welche entweder auf EU-Ebene bereits geklärt oder in der heutigen Gesellschaft selbstverständlich sind, zu:

Eine Beihilfe zum Mietzins, das Eintrittsrecht in den Mietvertrag nach dem Tod (aber nicht zu Lebzeiten!!) desPartners/der Partnerin sowie Pflegefreistellung und Hospizkarenz. Im Jugendschutzgesetz sollen in Zukunft auch Homosexuelle als Vertrauenspersonen herangezogen werden dürfen, man erhält Räumungsaufschub bei Dienstwohnungen nach dem Tod des Partners/der Partnerin, hat ein Verständigungsrecht im Fall einer Inhaftierung und darf in Hinkunft auch die Einweisung des Partners/der Partnerin des gleichen Geschlechts in eine Anstalt beinspruchen. Dazu werden im Konkursfall “unentbehrliche Wohnräume” auch für eine/n LebenspartnerIn des gleichen Geschlechts anerkannt, man hat ein Schutzrecht gegen die (öffentliche) Verbreitung von Bildnissen des verstorbenen Partners und das Zeugnisentschlagungsrecht wird von Zivilprozessen auch auf Verwaltungsverfahren und Verwaltungsstrafverfahren ausgedehnt.

Im Bereich der Notstandshilfe bringt die Gleichberechtigung auch eine Angleichung, die einen früheren Vorteil gegenüber verschiedengeschlechtlichen LebenspartnerInnen ausräumt: Das Einkommen des Partners/der Partnerin wird auf die Notstandshilfe angerechnet.

Um das vorzulegen, was jetzt an Veränderungen geplant ist, hätte es lediglich eines Blicks in andere EU-Staaten, auf die Richtlinien der EU selbst und schließlich auf die langjährigen Forderungen der Schwulen- und Lesbenbewegung bedurft.

Es hätte nicht drei Sitzungen gebraucht, man hätte erkannt, was nötig ist und möglicherweise wäre auch mehr herausgekommen als ein lächerliches Almosen.
www.oevp.at/artikel.aspx?where=10345&bhcp=1

Nach oben scrollen