Den Auslöser der jüngsten Diskussion um die rechtliche Stellung gleichgeschlechtlicher PartnerInnenschaften lieferte der Klubchef der steirischen ÖVP. Inzwischen liegen von SPÖ und Grünen konkrete Angebote vor, welche im Grunde dasselbe wollen, sich aber dennoch in einigen Punkten unterscheiden.ÖVP-Klubchef Drexler schlug ein Gesetz für “eingetragene Lebenspartnerschaften” zur Normierung gegenseitiger Treue und Fürsorgepflichten sowie zur Klärung vermögensrechtlicher Konsequenzen vor. In der Allgemeinheit wurde als Sensation aufgenommen, was eigentlich längst Minimum in einem demokratischen Land sein sollte.
Die Grünen kreierten mit dem “Zivilpakt” (ZIP) ein neues Rechtsinstitut, welches sowohl homo- als auch heterosexuellen Menschen zugänglich sein soll. Im Unterschied zur Ehe, die heterosexuellen Paaren dann natürlich weiterhin zugänglich sein würde, würde die Pflicht zur “Mitwirkung im Erwerb” sowie der Fortpflanzungsanspruch der Ehe entfallen. Der ZIP würde den Bedürfnissen heute lebender Paare (Wahl- und Patchworkfamilien) entsprechen und wäre sowohl leichter zu schließen als auch leichter zu beenden. Noch nicht geklärt sind in diesem Modell allfällige Unterhaltsansprüche bei berufstätigen Paaren ohne Kindern (siehe pdf-Dokument).
Betreffend die Gleichbehandlung bleibt zu beachten, dass Heterosexuelle Paare dann zwischen Ehe und ZIP wählen können, für Schwule und Lesben gäbe es nur den ZIP, aber keine Ehe.
Die SPÖ legte das von der SoHo (Sozialismus und Homosexualität) erarbeitete Modell der “Eingetragenen Partnerschaft” für homosexuelle Paare vor, welches sämtliche Rechte und Pflichten der Ehe mit Ausnahme des Rechts auf die Adoption fremder Kinder beinhaltet. Der Begriff “Ehe” wird vermieden, da er für viele Menschen ein besonderer Begriff bzw. teils auch ein kirchliches Sakrament ist.
Dazu ist anzumerken, dass in Hinblick auf die Gleichbehandlung natürlich das volle Adoptionsrecht zu den Verhandlungen mit eingebracht werden sollte; es reicht, wenn gleiche Rechte von Seiten der Regierung beschnitten werden, das müssen nicht bereits die erledigen, welche Gerechtigkeit einfordern. Was den Begriff der Ehe anlangt, ist zu beachten, dass es bei dieser Diskussion nicht um die Gesetze irgendwelcher Glaubensgemeinschaften geht, sondern um Österreichisches Recht, welches mit kirchlichen Regeln in keinerlei sachlichem Zusammenhang steht.
Schlussendlich sei auf noch etwas nicht vergessen: Es ist nicht zu erwarten, dass eine gesetzliche Regelung für gleichgeschlechtliche PartnerInnenschaften in wenigen Wochen oder auch Monaten beschlossen werden wird. Daher kann die derzeitige Diskussion nicht Anlass dafür sein, auf kommunaler Ebene die Hände in den Schoß zu legen. Gleiche Rechte sind selbstverständlich auch in Stadt und Land Salzburg herzustellen!
Grundlinien des ZIP
www.soho.or.at