Zur Zeit wird inhaltlich sehr viel um gleiche Rechte diskutiert. Dabei ist darüber gar nicht zu diskutieren, sondern lediglich darum, ob, wann und in welchem Ausmaß man bereit ist, diese herzustellen.In der Diskussion um die Gleichstellung gleichgeschlechtlicher PartnerInnenschaften ist zuerst einmal klar zu stellen, dass die Formulierung “gleiche Rechte” tatsächlich wörtlich und ernst zu nehmen ist. Das bedeutet, dass “gleiche Rechte” nur dann solche sind, wenn diese den betreffenden Personen auch ohne Einschränkung zur Verfügung stehen.
Für die HOSI Salzburg ergeben sich daher in der Frage um gleichgeschlechtliche PartnerInnenschaften ganz klare Ziele:
Heterosexuelle können eine Ehe eingehen, aus welcher ihnen bestimmte Rechte erwachsen. Um also eine tatsächliche Gleichberechtigung herzustellen, muss homosexuellen Paaren genau dasselbe Recht zugestanden werden. Und zwar ohne Einschränkungen beim Adoptionsrecht. Und natürlich muss das auch bei homosexuellen Paaren “Ehe” heißen. Was rechtlich und inhaltlich gleich ist kann auch denselben Namen tragen. Außerdem ist es nicht nötig und zumutbar, schwule und lesbische LebenspartnerInnen mittels eines eigenen Begriffs zur Bezeichnung ihrer PartnerInnenschaft ständig darauf aufmerksam zu machen, dass sie da etwas “extra” kriegen würden.
Nun enthält das Österreichische Eherecht einige Punkte, welche für homosexuelle Paare schwer zu erfüllen bzw. generell zu überdenken sind. Das betrifft zum Beispiel den Fortpflanzungsauftrag der Ehe oder die Forderung, dass ein Ehepartner im Erwerb des/der anderen mitarbeiten möge.
Es kann natürlich nicht sein, dass man einerseits gleiches Recht fordert, andererseits aber die unangenehmen Seiten dieses Rechts dann wiederum nicht haben möchte. Daher muss zuerst einmal gleiches Recht hergestellt werden. Wenn daraus dann der Zwang oder das Bedürfnis zu – möglicherweise längst überfälligen – Änderungen des Eherechts entsteht, so kann das der Gesellschaft insgesamt nur gut tun.