Am Donnerstag, den 13. September hält die HOSI Salzburg eine außerordentliche Generalversammlung ab, um die Statuten an aktuelle rechtliche Erfordernisse anzupassen. Alle Mitglieder wurden zeitnah eingeladen.
Konkret soll dabei § 18 (2) auf folgenden Wortlaut geändert werden:
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall des bisherigen begünstigten Vereinszwecks ist das nach Abdeckung der Passiva verbleibende Vereinsvermögen für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke im Sinne der §§ 34 ff Bundesabgabenordnung (BAO) zu verwenden. Soweit möglich und erlaubt, soll es dabei Institutionen zufallen, die gleiche oder ähnliche Zwecke wie dieser Verein verfolgen.
Die außerordentliche Generalversammlung wird ab 18.30 Uhr im Vereinszentrum der HOSI Salzburg abgehalten (Gabelsbergerstraße 26, 5020 Salzburg). Die gesamten Statuten des Vereins findest du hier: Statuten.