Sieg für Alex Jürgen*: Intersex-Aktivist erkämpft dritte Option

VfGH entscheidet: Nach einer Klage der intergeschlechtlichen Person Alex Jürgen* muss Österreich neben „männlich“ und „weiblich“ einen dritten Geschlechtseintrag schaffen. 

Der Verfassungsgerichtshof gab heute bekannt, dass neben „weiblich“ und „männlich“ ein weiterer Geschlechtseintrag in persönlichen Dokumenten ermöglicht werden muss. Ein voller Erfolg für Alex Jürgen* und ein Sturm der Freude bei allen Menschen, denen mit diesem Entscheid endlich zu mehr Anerkennung, Sichtbarkeit und ihren Rechten verholfen wird! „Heute habe ich zum ersten Mal im Leben das Gefühl, als das anerkannt zu sein, was ich bin. So wie ich geboren wurde“, so Alex Jürgen* in einer ersten Reaktion.

Die Menschenrechtsinitiativen VIMÖ, Plattform Intersex Österreich und HOSI Salzburg gratulieren zu diesem Erfolg und nehmen sie mit freudiger Zuversicht auf. „Endlich kann niemand mehr verleugnen, dass es mehr als zwei Geschlechter gibt. Vielfalt ist die Norm und die Existenz von geschlechtlicher Vielfalt darf nicht länger problematisiert und pathologisiert werden! Dank dem Mut von Alex Jürgen*, einen richtigen Eintrag einzufordern, muss sich das gesamte Rechtssystem mit der Frage der rechtlichen Gleichstellung und dem Schutz aller Geschlechter auseinandersetzen“, so Tinou Ponzer von VIMÖ.

„Das Wichtigste ist, dass nun eine Option geschaffen wird, die keine Zwangsoption ist, sondern auf Freiwilligkeit und Selbstbestimmung beruht“, betonen Tobias Humer Obmensch von VIMÖ und Luan Pertl Obmensch von VIMÖ Zweigverein Wien. „Bürokratische Hürden zur Änderung des persönlichen Geschlechtseintrags, sei es in der Geburtsurkunde oder in anderen Identitäts-Dokumenten wie dem Reisepass, müssen abgebaut werden. In der Umsetzung des dritten Personenstands wünschen wir uns eine Option wie ‚Inter/Divers‘, welche keinesfalls auf medizinischen Diagnosen beruhen darf. Wir fordern Selbstbestimmung statt Pathologisierung!“

Österreich folgt deutschem Bundesverfassungsgericht

Bereits im November 2017 entschied das deutsche Bundesverfassungsgericht positiv über die Schaffung einer dritten Option beim Geschlechtseintrag. Mit der heutigen Entscheidung zieht Österreich nach.

“Der VfGH hat nun festgestellt, dass intergeschlechtliche Menschen das Recht auf eine ihrer Geschlechtsidentität entsprechende Eintragung im Personenstandsregister und in offiziellen Dokumenten haben”,  erklärt Eva Matt, Juristin der Plattform Intersex Österreich, das heutige Urteil. “Endlich anerkennt auch der österreichische Verfassungsgerichtshof die rechtliche Existenz intergeschlechtlicher Menschen.”

Medizinische Eingriffe stoppen!

Die Hauptforderung von intergeschlechtlichen Menschen nach einem Ende von nicht-konsensuellen, geschlechtsverändernden Eingriffen seitens der Medizin bleibt jedoch bestehen – diese werden auch durch einen dritten Geschlechtseintrag nicht verhindert. „Wir sind einen Schritt weiter, aber lange noch nicht am Ziel“, so Alex Jürgen*. „Irreversible, genitalverändernde Operationen und Behandlungen an Inter* Kindern sind immer noch nicht verboten und es fehlt noch viel an Verständnis und Wissen in den Köpfen der Menschen.“

Gabriele Rothuber, Intersex-Beauftragte der HOSI Salzburg, weist ebenso darauf hin: „Auch 2018 findet immer noch Zwangs-Medikalisierung statt. Wir sprechen uns klar gegen fremdbestimmte geschlechtsnormierende Eingriffe an intergeschlechtlichen Körpern aus! Eine dritte Option wird der Thematik allerdings helfen aus der Tabuisierung zu treten und die Realität, die es schon immer gab, anzuerkennen.“

Sichtbarkeit im Bildungswesen

Laut Bildungswissenschaftlerin Martina Enzendorfer (Universität Wien) „ist die rechtliche Anerkennung auch ein wichtiger Anstoß für den Bildungsbereich. Dieser ist wesentlich an der Formung von Geschlechterverständnissen beteiligt und wirkt bislang an der Unsichtbarkeit intergeschlechtlicher Personen systematisch mit. Die rechtliche Anerkennung bietet eine wichtige Grundlage, dieser Marginalisierung entgegenzuwirken und Geschlecht in seiner Vielfalt wahrzunehmen.“

Ein riesengroßer Dank gebührt Helmut Graupner, dem Anwalt, der Alex Jürgen* in diesem Prozess begleitet und diesen Entscheid ermöglicht hat.

Rückfragehinweis
Luan Pertl (VIMÖ) +43 732 28 700 210, luan.pertl@vimoe.at
Eva Matt (Juristin der Plattform Intersex), +43 664 34 50 631, ematt@gmx.at

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