Die Homosexuellenorganisationen nahmen in einer Pressekonferenz Stellung zum Berger-Entwurf.Pressekonferenz
"DAS SCHLECHTESTE PARTNERSCHAFTSGESETZ DER WELT?"
Österreichs Homosexuellenorganisationen nahmen Stellung zum Berger-Entwurf
Unter dem Titel "DAS SCHLECHTESTE PARTNERSCHAFTSGESETZ DER WELT?" nahmen Österreichs Homosexuellenorganisationen zum Entwurf von Justizministerin Berger für ein Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) Stellung.
Es nahmen unter anderem teil:
– Dr. Helmut Graupner (Rechtskomitee Lambda – RKL),
– Ing. Christoph Hubatsch (Homosexuelle und Glaube – HUG),
– Gebi Mair (HOSI Tirol), Dr. Horst Schalk (HOMED),
– Johanna Mathias (HOSI-Salzburg)
– Mag. Johannes Wahala (Beratungsstelle Courage),
– Gernot Wartner (HOSI Linz),
– Hans- Peter Weingand (RosaLila PantherInnen Steiermark),
– Manfred Wondrak (austrian gay professionals – agpro)
Österreichs Homosexuellenorganisationen haben rund ein dreiviertel Jahr in der "Interministeriellen Arbeitsgruppe zur Rechtssituation gleichgeschlechtlicher Paare (IMAG)" von Justizministerium und Familienministerium mitgearbeitet, die im Frühjahr 2008 ihren Endbericht vorgelegt hat. Dr. Maria Berger, BM für Justiz, sandte daraufhin im April 2008 ihren Entwurf für ein Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) in Begutachtung, die (verlängerte) Begutachtungsfrist endet am 16. Juni 2008.
Der vorliegende Berger-Entwurf ignoriert weiterhin die Ergebnisse der IMAG, es ist im Kern immer noch jener Entwurf, den BM Berger bereits am 24. Oktober 2007 im Alleingang der Öffentlichkeit präsentierte, und der daraufhin in der IMAG von allen parteifreien Homosexuellenorganisationen Österreichs unisono abgelehnt wurde:
- Der Berger-Entwurf regelt bisher nur den reinen Registrierungsakt für homosexuelle Paare sowie die Rechtsfolgen im Justizbereich, letzteres auch nur unvollständig. Im Wesentlichen werden nur die gegenseitigen Pflichten der Partner geregelt (Unterhalt, Beistand, Treue, gemeinsames Wohnen, Vermögensaufteilung usw.).
- Die Rechte aber, die der Staat (Ehe)Paaren gerade wegen der Übernahme dieser Pflichten gewährt fehlen in dem Entwurf völlig (etwa im Steuer-, Pensions-, Krankenversicherungs-, Arbeits-, Beamten-, Fremden- und Staatbürgerschaftsrecht, u.v.m.). Das Justizministerium "hofft" diesbezüglich auf ein Nachziehen der anderen Ressorts, obwohl es selbst im Justizbereich keine vollständige Gleichstellung mit der Ehe vorsieht (mehr als 20 Abweichungen).
- Es handelt sich also um kein ordentliches Gesamtpaket, um kein umfassendes Partnerschaftsgesetz wie es in den (west)europäischen Ländern, auch der Mehrzahl unserer Nachbarländer, längst Standard ist.
- Selbst dieser Minimalstentwurf scheint noch immer nicht mit der ÖVP akkordiert zu sein, was noch weitere Verschlechterungen befürchten lässt (Standesamtsfrage usw.).
- Vor allem steht zu befürchten, dass nach einem allfälligen Beschluss des Rumpfgesetzes die ÖVP keine weitere Gleichstellung in all den anderen Ressorts ausserhalb des Justizbereichs zulassen wird, und den homosexuellen Paaren nur mehr ein Registrierungsakt samt gegenseitiger Pflichten bleibt, was noch inakzeptabler wäre als die derzeitige Rechtlosigkeit.
Österreichs Homosexuellenorganisationen haben daher im Begutachtungsverfahren zahlreich Stellung genommen, und ihren gemeinsamen Standpunkt im Rahmen der Pressekonferenz am 13.06.2008 im Presseclub Concordia präsentiert.
HINWEIS: Sämtliche bisherige Stellungnahmen zum Justizministeriumsentwurf für ein Lebenspartnerschaftsgesetz finden sich auf der Homepage des Parlaments unter
http://www.parlament.gv.at/PG/DE/XXIII/ME/ME_00189/pmh.shtml
Detailiertere Zusammenfassung der Pressekonferenz