Lebenspartnerschaftsgesetz: Ministerin Berger stellt einen Begutachtungsentwurf vor

Die HOSI Salzburg begrüßt grundsätzlich die Vorlage des Gesetzentwurfs zur Gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft durch Ministerin Maria Berger. Allerdings: Unterscheiden heißt diskriminieren. Ein Sondergesetz scheidet die einen von den anderen. Da nützt auch ein eingearbeitetes Diskriminierungsverbot wenig!

Unterscheiden heißt diskriminieren. Ein Sondergesetz scheidet die einen von den anderen. Da nützt auch ein eingearbeitetes Diskriminierungsverbot wenig!

Die HOSI Salzburg begrüßt grundsätzlich die Vorlage des Gesetzentwurfs zur Gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft durch Ministerin Maria Berger.
Erfreulich ist der erkennbare Wille der Ministerin, auch für Österreichs lesbische und schwule Paare ein Rechtsinstitut zu schaffen.
Erfreulich auch, dass Ministerin Berger ausdrücklich am Standesamt als Ort der Eingehung einer Lebenspartnerschaft oder der Ehe festhält.

In einem demokratischen und pluralistischen Rechtsstaat ist das Standesamt unserer Meinung nach allerdings auch der einzig mögliche verwaltungstechnische wie auch symbolträchtige Ort dafür.
Die Diskussion darüber verstellt den Blick auf die wirklich wichtigen Themen: Während die Pflichten und Rechte im Innenverhältnis, also der PartnerInnen zueinander durch das Justizressort weitgehend und analog der Ehe geregelt sind, so fehlen wesentliche Rechte im Außenverhältnis, also des Paares gegenüber Dritten, da dies weitgehend in andere Rechtsbereiche fällt.
Zu nennen wären hier bspw. Sozial- und Pensionsrecht, Steuerrecht, Fremdenrecht und Adoptionsrecht. Die zuständigen (zum Teil ÖVP-Geleiteten) Ressorts müssen laut Berger selbst tätig werden, oder die Betroffenen sollen die Schließung von Lücken einklagen! 
Das kann es ja nicht wirklich sein!

Wir bedauern, dass die Beiträge der Homosexuellen Organisationen in der ministeriellen Arbeitgruppe kaum Niederschlag im Entwurf finden: bestand doch unter den parteiunabhängigen Homosexuellen Organisationen ein weitgehender Konsens darüber, auf ein Stückwerk von Gesetz, das die Pflichten regelt, aber die Rechte auf die lange Bank schiebt, und darüber hinaus durch den Umstand eines Sondergesetzes die Stigmatisierung beibehält, verzichten zu können!

Wir bedauern, dass der sowohl verwaltungstechnisch wie rechtsphilosophisch klarste Weg, nämlich die Öffnung der Zivilehe für alle Menschen, von vornherein als „politisch nicht gangbar“ beiseite geschoben wurde!

Wir bedauern, dass, im Fall einer Eingetragenen Partnerschaft, selbst die Verankerung einer Generalklausel, derzufolge alle strittigen Punkte analog zum Eherecht zu entscheiden seien, weggefallen ist!

Wir glauben, dass dieser Entwurf so weder dem europäischen Standard entspricht, noch europarechtlichen Anforderungen standhält, und auch hinter der toleranten Meinung weiter Teile der österreichischen Bevölkerung zurückbleibt.

Wir setzen darauf, dass sich im Zuge des Begutachtungsverfahrens bis zum 6. Juni noch einige wesentliche Verbesserungen einarbeiten lassen.

„Es ist höchste Zeit, dass wir uns den europäischen Standards anschließen!“
Hierin sind wir wieder ganz konform mit Frau Ministerin Berger!

HOSI Salzburg
Salzburg, den 25. 4. 08

Für Rückfragen:
Johanna Reidel-Mathias
office@hosi.or.at

Nach oben scrollen