Bescheidenes Gleichbehandlungsgesetz und peinlicher Auftritt der Salzburger SPÖ

Der Verfassungs- und Verwaltungsausschuss des Landes Salzburg verabschiedete in seiner Sitzung am 11. Jänner 2006 ein Gleichbehandlungsgesetz (GBG), das diesen Namen wohl kaum verdient und von einer unerklärlichen Angst vor Gleichberechtigung geprägt ist.

Seit Dezember 2003 sollte dieses Gesetz laut den Vorgaben der EU bereits in Kraft sein und in den mehr als zwei nunmehr verstrichenen Jahren wäre es wohl möglich gewesen, ein ordentliches Gesetz zu schaffen. Aber außer der notdürftigen Erfüllung von Mindeststandards zeigt dieses Gesetz keinerlei offensives Bemühen, Gleichstellungen zu erreichen und Diskriminierungen umfassend entgegenzuwirken.

So ist die in den Richtlinien der EU vorgesehene Einbindung von Nichtregierungsorganisationen (NGOs) abgesehen vom noch gerade nachgereichten Recht auf Antragsstellung an die Gleichbehandlungskommission in keinem Punkt vorgesehen. In die einzelnen Kommissionen, die samt und sonders aus “betriebsinternen” Personen bestehen, sollen NGO-VertreterInnen nur eingeladen werden, wenn die bestehende Kommission zur Erkenntnis gelangt, dass sie selbst in der Sache zu wenig kompetent ist. Auch werden im Gesetz keinerlei Aufgabenbereiche aufgelistet, bei denen NGOs kraft Kompetenz, Fachwissen und Erfahrung zu beauftragen oder zu Rate zu ziehen sind (wie dies in den entsprechenden Gesetzen anderer Bundesländer sehr wohl der Fall ist).

Einzig in § 50 des Gesetzes wird darauf hingewiesen, dass die DienstgeberInnen durch geeignete Maßnahmen den Dialog über Fragen der Gleichbehandlung auch “mit Vereinigungen, die nach ihren satzungsmäßigen Zielen ein berechtigtes Interesse an der Einhaltung des Diskriminierungsverbots haben,” zu fördern haben. Die Erfahrung der vergangenen Jahre hat gezeigt, dass dieser Dialog äußerst, einseitig, mühsam und frustrierend abläuft (der HOSI Salzburg konnte nach 25 Jahren ihres Bestehens bis heute nicht mitgeteilt werden, wer denn für diesen Verein, seine Anliegen und die von ihm vertretenen BürgerInnen zuständig ist).

Des Weiteren sind zwar im GBG Frauenfördermaßnahmen vorgesehen, welche sich hauptsächlich in der Erfüllung von Quoten erschöpfen; Maßnahmen, die geeignet sind, Diskriminierungen auf Grund von ethnischer Herkunft, Religion, Weltanschauung, Alter oder sexueller Orientierung zu vermeiden, wollte sich das Land Salzburg nicht auferlegen. Hierfür ist es lediglich dem oder der Gleichbehandlungsbeauftragten überlassen, Vorschläge zu unterbreiten. (Und selbst dieser Beschluss bedurfte erst einer koalitionären Zwischenabsprache!)

Auch der Forderung der HOSI Salzburg, Mittel des Landes oder der Gemeinden nur an solche Personen oder Institutionen zu geben, welche die Richtlinien des Salzburger GBG beachten, wurde nicht nachgekommen. Das hat zur Folge, dass sich beispielsweise Betriebe, wenn sie Förderungen beanspruchen, zwar Umweltverträglichkeitsprüfungen, Bauordnungen oder ggf. auch dem in Salzburg verfassungsmäßig abgesicherten Tierschutz unterwerfen müssen; wie in dem jeweiligen Betrieb aber mit den MitarbeiterInnen umgegangen wird, ist nach diesem Gesetz egal.

Salzburg ist das letzte Bundesland Österreichs, das sein GBG in den Landtag bringt. Daher wären auch etliche andere Landesgesetze, welche die oben genannten Punkte berücksichtigen (u. a. Wien, Oberösterreich, Steiermark, Vorarlberg) zur Verfügung gestanden, um ebenso in einem eigenen Gesetz den Willen des Landes Salzburg zu Gleichberechtigung und gegen Diskriminierung, Ausgrenzung und Intoleranz zu dokumentieren. In der gesamten heutigen Debatte zeigte sich neben Grünen-Klubchef Schwaighofer zwar die ÖVP offensiv und bemüht, die Einbindung von NGOs und Fördermaßnahmen auch für andere Bevölkerungsgruppen zu etablieren, erlag jedoch schließlich auch den Zwängen der Koalitionsvereinbarung.

Bei ihrem Besuch im Vereinszentrum der HOSI Salzburg im März 2005 erklärte Landeshauptfrau Gabi Burgstaller noch, dass ihr die Einbindung von NGOs kein Problem bedeuten würde. Im Programm der Salzburger SPÖ zur Landtagswahl 2004 (Titel: “Starke Pläne für Salzburg”) war zu lesen, dass sie sich dafür einsetzen werde, “dass die unterschiedlichen Interessensvertretungen in Zukunft besser eingebunden werden.” Auch besitzt die SPÖ eine eigene parteiinterne Homosexuellenvertretung und der Einsatz für die Gleichberechtigung dieser Menschen wurde auf dem Bundesparteitag 2000 beschlossen. Doch das peinliche Schweigen ihrer FraktionskollegInnen ließ heute Burgstallers erste Worte nach der Landtagswahl im Jahre 2004, sie werde sich dafür einsetzen, dass Salzburg freier, moderner und gerechter werde, zur hohlen Phrase verkommen. Selbst Klubchef David Brenner, der sich an gleicher Stelle vor genau fünf Jahren in der Diskussion um eine Deklaration für Gerechtigkeit und Gleichbehandlung noch kämpferisch gezeigt hatte, hüllte sich heute in Schweigen und zeigte sich offenbar zufrieden mit einem Gesetz, welches mit sozialdemokratischen Grundsätzen eigentlich zu vereinbaren sein  sollte.

Es ist beschämend, dass nach der heutigen Ausschusssitzung dem Land Salzburg ein Gleichbehandlungsgesetz bevorsteht, das klar macht, dass im Wirkungskreis der Salzburger Landesregierung als Gesetzgeber Gleichbehandlung, Diskriminierungsschutz und der Einsatz für Akzeptanz kein aktives Anliegen ist, sondern man sich lediglich dazu bereit findet, im Anlassfall gerade das Nötigste zu tun.

www.hosi.or.at/html/index/content.php?newsid=142

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