Verfassungsgerichtshof-Entscheid zur PartnerInnenmitversicherung

Der Österreichische Verfassungsgerichtshof hat entschieden, dass der Ausschluss Homosexueller vom Recht der Mitversicherung verfassungswidrig ist.Die Sozialversicherungsgesetze bestimmen, daß LebensgefährtInnen in der Krankenversicherung seines Partners/ihrer Partnerin anspruchsberechtigt sind. Allerdings bestimmt das Gesetz auch ausdrücklich, dass diese Lebensgefährten verschiedengeschlechtlich sein müssen.

Das Rechtskomitte LAMBDA hat Anfang des Jahres eine Klagsoffensive zur Gleichstellung homosexueller Paare gestartet. Im Zuge dieser Klagsoffensive wurde mit zwei Beschwerden an den Verfassungsgerichtshof auch die Aufhebung dieser diskriminierenden Bestimmungen begehrt.

Einen ersten Erfolg erzielte die RKL-Klagsoffensive bereits im August als der Unabhängige Finanzsenat aussprach, dass gleich- und verschiedengeschlechtliche Lebensgefährten bei der Schenkungssteuer gleich zu behandeln sind.

Nun hat der Verfassungsgerichtshof auch die diskriminierenden Bestimmungen zur Mitversicherung von LebensgefährtInnen aufgehoben. Die Bundesregierung verteidigte den Ausschluss homosexueller Paare von der Mitversicherung mit der Förderung von Familien. Der Verfassungsgerichthof hat diese Begründung zurückgewiesen. Der Gesetzgeber habe die behauptete Absicht der Familienförderung verfehlt, so die Verfassungsrichter, weil das Gesetz gar nicht auf das Vorhandensein von Kindern abstellt sondern auf das Geschlecht. Verschiedengeschlechtliche Paare ohne Kinder können die Mitversicherung in Anspruch nehmen, gleichgeschlechtliche mit Kindern nicht.

Nach dem Geschlecht oder der sexuellen Orientierung dürfe, so der VfGH (in Anlehnung an den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof) nur bei besonders schwerwiegenden Gründen differenziert werden. Solche Gründe konnten die Verfassungsrichter für den Ausschluss homosexueller Paare von der Mitversicherung nicht finden. Also hoben sie die betreffenden Bestimmungen im ASVG und GSVG mit Wirkung vom 01.08.2006 auf.

Text: Rechtskomitee Lambda
www.rklambda.at

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