Der Betreiber Campingplatzes in Osttirol wurde wegen rassistischer Diskriminierung angezeigt. Hätte er Schwule oder Lesben abgewiesen, wäre ihm das erspart geblieben.
Das liegt am Österreichischen Gleichbehandlungsgesetz, das die Diskriminierung auf Grund der Zugehörigkeit zu einer Rasse oder Volksgruppe natürlich verbietet. Hätte der Campingplatzbetreiber auf sein Schild geschrieben “Kein Platz für Schwule und Lesben”, so wäre ihm vom Gesetz her nichts vorzuwerfen gewesen.
Das gilt im Übrigen auch für Lokalbesuche: Wird jemand vom Türsteher oder einer Türsteherin abgewiesen, weil er/sie einer bestimmten Religion, einem Geschlecht oder auch einer Rasse oder Altersgruppe zugehört, so muss diese/r mit einer Anzeige rechnen. Wenn der/die TürsteherIn aber meint “He, Schwule und Lesben dürfen bei uns nicht rein!”, so ist das in Ordnung. – Tolles Gesetz!