Mehr als dreißig Jahre nach Abschaffung des Totalverbots noch immer “vorbestraft”

Obwohl 1971 das sogenannte Totalverbot für gleichgeschlechtliche Kontakte und 2002 der § 209 abgeschafft wurden, sind in den Strafregistern die entsprechenden Personen noch immer als vorbestraft registriert. Die Plattform gegen § 209 bietet nun für die Betroffenen Unterstützung und nötigenfalls sogar finanzielle Hilfe an.

Aus einer parlamentarischen Anfrage an Innenministerin Liese Prokop geht hervor, dass – obwohl die entsprechenden Gesetze längst abgeschafft sind – die zu Unrecht bzw. vollkommen menschenrechtswidrig verurteilten ÖsterreicherInnen noch immer im Strafregister der Polizeidirektion Wien als StraftäterInnen vorgemerkt. Insgesamt sind 1434 Personen davon betroffen.

Allein 558 Frauen und Männer sind nach einem Gesetz als Verurteilte registriert, das aus dem Jahre 1852 stammt und 1971 – also vor 34 Jahren (!) – abgeschafft wurde: es stellte jede Art des gleichgeschlechtlichen Sexualkontakts unter Strafe. 476 Männer gelten nach wie vor als vorbestraft wegen des § 209, der 2002 als verfassungswidrig abgschafft wurde.

Was bedeutet dies nun für die Betroffenen: Viele DienstgeberInnen (nicht zuletzt der öffentliche Dienst) verlangen zur Einstellung oder Beförderung von MitarbeiterInnen einen einwandfreien Leumund. Zwar sieht das Gleichbehandlungsgesetz vor, dass man im Arbeitsbereich nicht mehr auf Grund der sexuellen Orientierung diskriminiert werden darf; dennoch beinhaltet die Strafregisterbescheinigung die Vermerke wegen der anti-Homosexuellen Sonderstrafgesetze, was einerseits für möglicherweise peinlichen, aber auf alle Fälle unnützen und unzumutbaren Rechtfertigungszwang und andererseits zu abschlägigen Beurteilungen führen kann.

Die Plattform gegen § 209 wird nun Klagen einbringen und unterstützt jene Betroffenen, die es sich nicht leisten können, bei der Finanzierung der Klagskosten. (Link siehe unten!)

www.paragraph209.at/

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