In Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage der SPÖ zur Eingetragenen PartnerInnenschaft für homosexuelle Paare meint die Justizministerin, dass das die Justizpolitik nichts angehe.\”Es handelt sich hierbei nicht um eine justiz-, sondern um eine gesellschaftspolitische Frage.\” Mit diesen Worten mühte sich die Justizministerin aus ihrer Verantwortung, zur rechtlichen Gleichstellung homosexueller Paare Position beziehen zu müssen und lässt damit die Frage aufkeimen, wozu man eine Justizministerin eigentlich benötigt, wenn sie für Fragen gleicher Rechte nicht zuständig ist.
Miklautsch meinte zwar, sie stehe der Sache persönlich offen gegenüber, wies aber eben auf die mangelnde gesellschaftliche Akzeptanz hin. Abgesehen davon, dass sich in jüngsten Umfragen gezeigt hatte, dass eine Mehrheit der ÖsterreicherInnen schwulen und lesbischen Paaren eine rechtliche Absicherung ihrer PartnerInnenschaft sehrwohl zubilligen würde, darf die Abschaffung von Diskriminierung niemals eine Frage des gesellschaftlichen Geschmacks sein. Auch die Abschaffung von Diskriminierungen auf Grund von Rasse, Geschlecht, Religion, etc. waren justizpolitische Fragen, sind von der Justiz zu verfolgen und wären vielleicht anders geregelt, wenn man dabei die Befindlichkeit der Gesellschaft berücksichtigt hätte.
Bei den Steuererhöhungen der vergangenen Jahre hat die Politik ja auch nicht unbedingt die Gesellschaft lang danach gefragt, ob ihr das gefällt oder nicht. Es war in den Augen der PolitikerInnen notwendig und wurde somit auch beschlossen.
Wenn die Gleichstellung von schwulen und lesbischen Paaren in Österreich nicht beschlossen wird, so liegt es also nicht daran, dass das der Gesellschaft nicht passt, sondern daran, dass die Regierung das nicht als notwendig erachtet und die Justizministerin meint, dass das alles die Justiz ja gar nichts angehe.