Kaum zu glauben: Damit sein Lebensgefährte nicht ausreisen muss, garantiert ein Salzburger für dessen Lebensunterhalt. Nun fordert das Finanzamt vom Nicht-EU-Bürger € 12.000,- Schenkungssteuer.Ein Salzburger hat sich für den Lebensunterhalt seines nicht aus der EU stammenden Lebenspartners verbürgt, damit diesem – nach sieben Jahren (!) – der weitere Aufenthalt in Salzburg gewährt wird. Für EhepartnerInnen würde diese Aufenthaltsbewilligung automatisch bewilligt, diese Möglichkeit steht aber bekanntermaßen homosexuellen Menschen in Österreich nicht zur Verfügung.
Haben es die beiden Männer nun endlich geschafft, sämtliche bürokratischen Hürden zum gemeinsamen Leben in Salzburg zu überwinden, so wird die Partnerschaft nunmehr von Seiten des Finanzamtes vor ernsthafte Probleme gestellt: Gelten Unterhaltszahlungen bei heterosexuellen Paaren als sittliche Verpflichtung (und sind somit steuerfrei), so fordert das Finanzamt in diesem Fall Schenkungssteuer zum Höchststeuersatz, da es sich bei gleichgeschlechtlichen LebenspartnerInnen vor dem Gesetz um völlig fremde Personen handelt.
Die Forderung des Finanzamtes beläuft sich auf knapp EUR 12.000,– ; zahlbar innerhalb von 14 Tagen. Diese können von dem Studenten unmöglich aufgebracht werden, ist es diesem ja auch noch zu allem Überfluss – und wiederum im Gegensatz zu EhepartnerInnen – verboten, einer Arbeit nachzugehen.
So empörend es auch ist, muss man doch feststellen, dass die Salzburger FinanzbeamtInnen hier lediglich eine in Österreich vollkommen legale Vorgangsweise exekutieren. Dennoch sollte dieser Fall Anlass sein, einen sinnlosen und im Vergleich zu den meisten anderen Ländern der EU beschämenden Maßnahmenvollzug in Frage zu stellen, das Verfahren umgehend einzustellen und eine entsprechende Neuregelung bei der Bundesbehörde einzufordern. Ebenso sind die politischen VertreterInnen Salzburgs aufgefordert, entsprechend gegen derartige Auswüchse der institutionalisierten Diskriminierung zu protestieren, um nicht – wenn auch nicht als zuständige Behörde, so doch als Wohnsitz der Betroffenen unmittelbar in Verbindung mit der Sache – in den Geruch zu kommen, solche Maßnahmen zu billigen.
Die gesetzliche Situation für homosexuelle Menschen ist in Österreich schlecht genug. Es wäre schön, wenn die Finanzlandesdirektion Salzburg nicht bei der Exekution diskriminierender Bestimmungen eine Voreiterrolle übernehmen, sondern Anstoß geben würde, endlich auch in Österreich geregelte Verhältnisse für gleichgeschlechtliche PartnerInnenschaften herzustellen.