Entschädigungszahlungen und Rehabilitierungen

Mit 1. Februar 2024 wurden die Verurteilungen nach den homophoben Sonderstrafgesetzen der 2. Republik aufgehoben. Seit 1.2. können auch die Entschädigungen für Verurteilungen, Strafverfahren, Haft und andere Folgen beantragt werden.

Details und ein Antragsformular finden sich auf der Website des Justizministeriums: https://www.bmj.gv.at/themen/Fokusthemen/Entsch%C3%A4digungszahlungen-und-Rehabilitierungen.html

Nach oben scrollen