UN-Staaten fordern Wahrung von LGBTIQ Menschenrechten, Österreich nimmt Empfehlung zu IGM-Verbot an
Aktuelle LGBTIQ-Empfehlungen in UPR: unnötige Behandlungen an intergeschlechtlichen Menschen beenden, Geschlechtseinträge für alle öffnen und Antidiskriminierungsrecht harmonisieren.
Etwa alle fünf Jahre wird jeder UN-Mitgliedsstaat einer Prüfung der Menschenrechtssituation unterzogen – für Österreich ist dies seit Einführung des Universal Periodic Review Mechanismus 2006 nun das dritte Mal. Im Rahmen der Sitzung am 22. Jänner wurden die bisherigen Entwicklungen von den teilnehmenden Staaten kommentiert und auch Empfehlungen bezüglich der Gleichstellung von LGBTIQ Personen ausgesprochen. Am 26. Jänner gab es erste Reaktionen Österreichs auf diese Empfehlungen.
Angenommen wurden die Empfehlungen von Malta, Uruguay, Argentinien und Island, nicht-konsensuelle, medizinisch nicht notwendige Behandlungen an intergeschlechtlichen Kindern und Jugendlichen (IGM – intersex genital mutilation) zu beenden. Diese Praxis, deren Zweck es ist, Geschlechtsmerkmale an eine binäre Norm anzugleichen, wird in Österreich trotz langjähriger Problematisierung bisher weiter durchgeführt. Die Annahme dieser Empfehlungen ist ein klares Versprechen – wobei die Umsetzung gut durchdacht und in Kooperation mit Selbstvertretungsorganisationen abgestimmt sein muss.
„Dass nicht-konsensuelle und nicht-notwendige medizinische Behandlungen nun verboten werden sollen, ist sehr erfreulich – allerdings werden wir sehr genau hinsehen müssen, was hier tatsächlich umgesetzt wird!“ so Tobias Humer von VIMÖ.
Auch Gabriele Rothuber, Obfrau der HOSI Salzburg zeigt sich erfreut:
„Wir freuen uns, dass es in Österreich in Zukunft nicht mehr die Entscheidung der Medizin oder Eltern sein darf, nicht konsensuelle und rein kosmetische, medizinisch nicht notwendige Genitalveränderungen an intergeschlechtlichen Kindern und Jugendlichen durchzuführen. Seinen Körper zu verändern darf ausschließlich der betroffene Mensch selbst entscheiden!“
Abgelehnt wurde eine weitere Empfehlung Maltas: die Schaffung eines selbstbestimmten, barrierefreien Zugangs zu alternativen Geschlechtseinträgen für alle Menschen mit nicht-binärer Geschlechtsidentität. Österreich positioniert sich hier also leider klar in Richtung weiterer Pathologisierung von Intergeschlechtlichkeit und gegen die Öffnung von alternativen Geschlechtseinträgen für nicht-intergeschlechtliche Menschen.
Ebenso abgelehnt wurde die bereits wiederholt empfohlene und dringend notwendige Harmonisierung und Ausweitung der nationalen und regionalen Antidiskriminierungsregelungen („Levelling Up“).
VIMÖ, HOSI Salzburg und die Plattform Intersex Österreich fordern die Regierung auf, die Menschenrechte von LGBTIQ Personen umfassend zu respektieren und entsprechend zu handeln!
Die Empfehlungen im Wortlaut hat vimö hier zusammengestellt.
Alle UPR-Dokumenten zu Österreich: https://www.ohchr.org/EN/HRBodies/UPR/Pages/ATindex.aspx